FRIEDRICHSHAINER HAUSEIGENTÜMERIN MUSS SCHMERZENSGELD ZAHLEN
: Geheime Videoüberwachung von Mietern rechtswidrig

Die Vermieterin eines Hauses in der Friedrichshainer Bödikerstraße, die 2008 heimlich den Eingangsbereich ihres Hauses überwachen ließ, muss einer Mieterin Schmerzensgeld zahlen. So hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Anfang März in dem nun bekannt gewordenen Urteil beschieden.

Im konkreten Fall hatte die Eigentümerin im November 2008 drei Kameras in kleinen Stromverteilerdosen getarnt installiert. Sie überwachten die Straße vor dem Hauseingang und das Haustor. Eine weitere Kamera filmte den Hinterhof des Hauses. Trotz ihrer Tarnung entdeckten die Mieter des Hauses die Apparaturen. Sie erwirkten in einer einstweiligen Verfügung deren Entfernung und zogen vor Gericht.

Die Hauseigentümerin muss nach dem nun erfolgten Urteil des Amtsgerichts der Klägerin 695 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Überwachung sei eine „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“ gewesen, so das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Für Rechtsanwalt Max Althoff, der die betroffene Mieterin vertreten hat, hat das Urteil „Vorbildcharakter“, weil es nicht nur die Anbringung der Videokameras als illegal beurteilt, sondern auch betont, dass das zugebilligte Schmerzensgeld präventiven Charakter habe. (mor)