OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
: Zuschüsse an Parteijugend rechtswidrig

BERLIN | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hält die bisherige Praxis der Finanzierung der Parteijugendorganisationen für insgesamt rechtswidrig. Die Zuschüsse des Bundesfamilienministeriums an Organisationen wie die Junge Union oder die Jusos stellten eine „verdeckte Parteifinanzierung“ dar, befanden die Richter.

Geklagt hatte die Jugendorganisation der Linkspartei solid, die bisher, anders als die anderen, kein Geld vom Familienministerium bekommen hatte. 2006 hatte solid die Zuschüsse beantragt; das Ministerium lehnte die Förderung ab, weil es an der Verfassungskonformität der Organisation zweifelte.

Im Berufungsverfahren wies das Oberverwaltungsgericht die Klage nun ab, weil es generelle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Finanzierung aller Jugendorganisationen gebe. Wegen „grundsätzlicher Bedeutung“ wurde Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Diese Möglichkeit will die Linksjugend nutzen. Gleichzeitig möchte sie einen Eilantrag stellen, dass die Bezuschussung anderer Jugendorganisationen eingestellt wird. (taz, epd)