EUROPÄISCHER GERICHTSHOF
: Musik im Hotel kostet, Praxisgedudel nicht

LUXEMBURG | Hotelbetreiber müssen für Musik auf den Zimmern eine Gebühr an Plattenfirmen und Interpreten zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Wenn es auf den Gästezimmern Fernseher oder Radio gibt, sei das eine öffentliche Wiedergabe und damit kostenpflichtig. Zahnärzte dagegen müssen für die Musik im Wartezimmer nichts zahlen, da die Patienten nicht zum Musikhören in die Praxis kommen, sondern um behandelt zu werden. (dpa)