Keine Neiddebatte mit Managern

Regierung verabschiedet Gesetzentwurf über Transparenz von Vorstandsgehältern

BERLIN dpa ■ Noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen will die Bundesregierung morgen einen Gesetzentwurf beschließen, der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften zur Offenlegung ihrer Gehälter verpflichtet. „Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Das Gesetz soll laut Zypries „nicht die allgemeine Neugier stillen oder Neidmotiven nachgeben. Uns geht es um Kontrolle durch Transparenz. Je mehr Einblick die Aktionäre haben, desto seltener kommt es zu Auswüchsen bei den Vorstandsbezügen.“ Die Ministerin hob hervor, dass die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung bei den Aktionären liege. „Das Gesetz gilt nur für börsennotierte Aktiengesellschaften – nicht für alle Unternehmen. Es verpflichtet jedes einzelne Vorstandsmitglied, seine gesamten Bezüge offen zu legen.“ Die Aktionäre könnten aber auch entscheiden, dass diese Angaben nicht offen gelegt werden müssen. Dazu sei ein Beschluss der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit erforderlich.

Der FDP-Obmann im Bundestagsfinanzausschuss begrüßte Zypries’ Pläne, forderte aber gleiche Regeln bei öffentlichen Unternehmen. Die Bundesregierung könne nicht „von Privaten eine Offenlegung fordern und bei eigenen Unternehmen die Gehälter der Führungsebene für sich behalten“, monierte Volker Wissing. UH

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