LehrerInnen belangt

STREIK Jürgens-Pieper verfolgt Pädagogen

Fast ein halbes Jahr nach den Lehrer-Streiks im Februar hat die Bildungssenatorin 756 Verfahren wegen des Verdachts einer Dienstpflichtverletzung gegen verbeamtete LehrerInnen eingeleitet. Der Vorstandssprecherin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wird zudem vorgeworfen, durch den Streik-Aufruf in besonderem Maße ihre Dienstpflicht verletzt zu haben.

„Ungeheuerlich“ findet GEW-Sprecher Christian Gloede-Noweck das – und hält die Sache für eine teure Drohgebärde. Denn die GEW geht davon aus, dass diese Verfahren nach der Anhörung der Betroffenen eingestellt werden. Dies gebiete schon der Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, erklärte die GEW.

Detlev von Lührte, Justitiar der Behörde, beteuert: „Wir verlangen nicht den Untertanengeist.“ Es gebe aber eine gesetzliche Verpflichtung der Behörde, solche Verfahren einzuleiten. Die Betroffenen hätten nun die Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Behörde entscheide individuell: Von Einstellung des Verfahrens über einen Verweis mit Eintrag in die Personalakte bis zur „Zurückstufung“ ginge die Palette der möglichen Reaktionen. Wobei der zweite Streiktag schwerer wiegt als der erste, weil die Behörde da ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass es sich um ein Dienstvergehen handele. Es komme „eine Menge Arbeit“ zu auf die Rechtsabteilung, räumt von Lührte ein. kawe