Beweislast liegt beim Mieter

FREIBURG taz ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass ein wegen Eigenbedarf des Vermieters gekündigter Mieter Schadenersatz verlangen kann, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war. Die Beweislast für die Tricksereien des Vermieters liegt allerdings beim ehemaligen Mieter – was solche Klagen deutlich erschwert. Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Mannheim auf, das zugunsten einer Mieterin entschieden hatte. Ihr war wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Der Vermieter hatte sich dann aber entschieden, doch nicht selbst einzuziehen. Er machte geltend, er habe seine Pläne erst nach seiner Heirat aufgegeben, weil die Wohnung als Ehewohnung zu klein sei. Der BGH wies den Fall nun zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. CHR

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