Selbständige müssen sparen

Die „obligatorische Altersvorsorge“ für Solo-Selbständige kommt. Nicht betroffen ist, wer nachweisen kann, dass er oder sie heute schon genug Altersvorsorge betreibt, damit später ein Ruhegeld herauskommt, das höher liegt als die staatliche Grundsicherung (derzeit etwa 660 Euro). Nicht betroffen sind auch Mitglieder der Künstlersozialkasse.

Alle anderen müssen von ihrem sauer Verdienten monatlich Beiträge abzweigen. Wie oder wo genau sie ihr Geld sparen, bleibt ihnen überlassen. Das Ersparte darf nur nicht so angelegt werden, dass die Summe übertragbar oder kapitalisierbar ist, denn am Ende soll eine monatliche Rente herauskommen.

Gefordert wird nur eine Basisabsicherung, mit der die Selbständigen rein rechnerisch nach 45 Jahren auf eine monatliche Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung kommen. Im Bundesarbeitsministerium schätzt man, dass die Versicherten monatlich zwischen 250 und 300 Euro für diese Altersvorsorge berappen müssen. Hinzukommen noch 100 Euro Pflichtbeitrag für eine Erwerbsminderungsrente.

Nicht der Vorsorgepflicht sollen Selbständige unterliegen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die 30- bis 50-Jährigen gelten entschärfte Bedingungen. Die Jüngeren trifft es aber voll – es sei denn, sie sind Gründer, denn in der Anfangszeit sind die Anforderungen an eine Vorsorge nicht so streng. Wie man bei chronischen Schlechtverdienern verfahren will, ist laut Ministerium noch nicht geklärt. BD