Knast statt Kabul

Abschiebungen nach Afghanistan gestern gescheitert. Ein Betroffener beantragte Asyl – und wurde verhaftet

Der Ausländerbehörde ist es auch gestern nicht gelungen, Abschiebungen nach Afghanistan durchzuführen. Ein betroffener Afghane habe einen Asylfolgeantrag gestellt, berichtete dessen Anwalt Thorsten Buschbeck. Anschließend sei er jedoch festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis gebracht worden. „Ein klarer Rechtsverstoß“, so Buschbeck. Heute soll ein Haftrichter die Festnahme des Mannes überprüfen, der bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration nicht abgeschoben werden kann. Seines Wissens, so der Anwalt, war sein Mandant der Einzige, der gestern in die afghanische Hauptstadt Kabul ausgeflogen werden sollte.

Die Behörde selbst hielt sich bedeckt: „Zu laufenden Verfahren kann ich nichts sagen“, wortkargte Sprecher Norbert Smekal. Nach dem zweimaligen Scheitern ihrer Abschiebeversuche hatte die Behörde erklärt, sich zu „Details der Rückführungen“ nicht mehr zu äußern.

Die Innenbehörde werde an ihrer Linie festhalten, als erstes Bundesland afghanische Flüchtlinge in das Bürgerkriegsland zurückzuschicken, bekräftigte Sprecher Reinhard Fallak gestern. Von den etwa 5.600 als ausreisepflichtig geltenden Afghanen sollen zunächst nur allein stehende Männer zwischen 18 und 60 Jahren abgeschoben werden, die kürzer als sechs Jahre in Hamburg leben. In mindestens drei Fällen hatten jedoch auch Afghanen einen Ausreisebescheid erhalten, die nicht zu dieser Gruppe zählen. Die Ausländerbehörde räumte „Computerfehler“ ein (taz berichtete).

Die SPD-Abgeordnete Aydan Özoguz warnte Innensenator Udo Nagel (parteilos) gestern davor, „Abschiebungen mit der Brechstange durchzusetzen“. Zuvor hatte die kirchliche Hilfsorganisation Caritas erklärt, wegen der zunehmenden Unsicherheit in Afghanistan ihre Mitarbeiter zurückholen zu wollen.

Sven-M. Veit / Eva Weikert