Kritik an Klimaschutz

GESETZENTWURF Zwei Wochen Zeit für Einwände am Klimaschutzgesetz

Im Ringen um das künftige Berliner Klimaschutzgesetz haben Verbände und Interessenvertretungen nun noch bis Ende August Zeit für Kritik und Stellungnahmen. Die heftig diskutierten Vorschläge von Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Linke) sollen helfen, den Ausstoß des Treibhausgases CO2 in Berlin bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Sie betreffen sowohl den öffentlichen Raum als auch Privatwohnungen. Während Teile der Opposition und Bauverbände an den Eckpunkten Kritik üben, begrüßen Umweltschützer und Grüne das Vorhaben generell. „Auch wenn es noch Nachbesserungsbedarf gibt – wir müssen jetzt losmarschieren“, sagte Uwe Sieberg, Referent für Klimapolitik beim BUND, am Montag.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass in Berliner Ein- und Mehrfamilienhäusern künftig mindestens 30 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Solarkollektoren, die Verfeuerung von Biomasse und Erdwärme sind hier als Alternativen vorgesehen. Ausgenommen sind davon lediglich Häuser, die Fernwärme beziehen. An diesem Punkt fordern jedoch sowohl Bauwirtschaft als auch Umweltexperten mehr Technologieoffenheit, die statt der Bevorzugung einzelner Technologien ein allgemeines CO2- Einsparungsziel für das Gebäude definiert, das auch auf andere Weise erreicht werden könne.

Finanzielle Anreize fehlen

Verboten werden sollen außerdem der Einbau neuer Elektro- und Nachtspeicherheizungen mit mehr als 2.000 Watt Leistung sowie Gaslaternen und Heizpilze. Heizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind, sollen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist durch umweltschonende Modelle ersetzt werden. „Wir brauchen in dem Klimaschutzgesetz dringend auch finanzielle Anreize, etwa eine Abwrackprämie für Altheizungen“, forderte Sieberg. (dpa)