„PRO DEUTSCHLAND“
: Klage gegen Kasse

Eine Klage der rechtspopulistischen Bürgerbewegung „Pro Deutschland“ gegen die LBB Berlin beschäftigt heute das Verwaltungsgericht. Hintergrund ist die Ablehnung der Berliner Sparkasse, für „Pro Deutschland“ ein Girokonto zu eröffnen. Die Bank lehnte das als „nicht zumutbar“ ab, weil sie auf der Website der Klägerin „öffentlichkeitswirksam diffamiert“ werde. Die Bürgerbewegung sieht darin eine „Ungleichbehandlung“. Einem Eilantrag auf Kontoeinrichtung gab das Verwaltungsgericht 2011 zunächst statt, das Oberverwaltungsgericht lehnte ihn aber in zweiter Instanz ab. (dapd)