Nach Eklat im Thüringer Landtag: König ist neuer Landtagspräsident
Der CDU-Politiker Thadäus König ist neuer Präsident im Thüringer Parlament. Am Donnerstag hatte es einen Eklat um Alterspräsident Treutler von der AfD gegeben.
Die Wahl war am Donnerstag in der konstituierenden Sitzung wegen eines Streits um die Geschäftsordnung und die Rolle des Alterspräsidenten zunächst gescheitert. Treutler hatte sich zuvor stundenlang geweigert, einen Antrag der anderen Parteien zur Geschäftsordnung zur Abstimmung zu stellen. Der CDU-Abgeordnete Andreas Bühl warf ihm danach vor, mehrfach die Verfassung gebrochen zu haben.
Die Wahl galt als Testfall, wie sehr die rechtspopulistische Partei ihre neue Stärke nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen in den Parlamenten ausspielen kann – und ob die anderen Parteien an ihren Aussagen festhalten, nicht mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen. Die Partei wird in Thüringen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Der CDU-Politiker König muss auch mit Stimmen der Linken gewählt worden sein. Die AfD hat im neuen Landtag in Erfurt 32 Sitze, danach kommen die CDU mit 23 Sitzen, das BSW mit 15, die Linke mit zwölf und die SPD mit sechs Sitzen.
AfD-Politiker Jürgen Treutler hatte am Donnerstag als Alterspräsident darauf bestanden, dass die Wahl eines neuen Landtagspräsidenten nach der alten Geschäftsordnung hätte durchgeführt werden sollen – danach hätte die AfD als stärkste Fraktion das Recht gehabt, den Posten zu besetzen. Alle anderen Parteien – CDU, BSW, Linke und SPD – waren dafür, dass zunächst eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird, nach der alle Parteien einen Vorschlag machen dürfen und der Landtagspräsident „aus der Mitte des Parlaments“ gewählt wird.
Die Sitzung war deshalb bis Samstag unterbrochen worden, weil die CDU eine Eilentscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs beantragt hatte. Dieser gab am Samstag den Parteien CDU, BSW, Linke und SPD recht. Nach der teils turbulenten Sitzung am Donnerstag setzte der AfD-Politiker Treutler die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes am Samstag alle um.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Lang geplantes Ende der Ampelkoalition
Seine feuchten Augen
Israel demoliert beduinisches Dorf
Das Ende von Umm al-Hiran
Etgar Keret über Boykotte und Literatur
„Wir erleben gerade Dummheit, durch die Bank“
Altersgrenze für Führerschein
Testosteron und PS
Telefonat mit Putin
Falsche Nummer
Rentner beleidigt Habeck
Beleidigung hat Grenzen