ETIKETTE DER KANDIDATENKÜR

Unter normalen Umständen müssen die Parteien spätestens 66 Tage vor einer Bundestagswahl ihre Kandidatenvorschläge einreichen. Die Landeslisten gehen an den Landeswahlleiter, die Namen der Direktkandidaten an die zwölf Kreiswahlleiter. Diese 66-Tage-Frist lässt sich bei Bedarf verkürzen. Festgelegt wird der neue Stichtag vom Bundesinnenministerium. Weil Schilys Beamte noch nicht entschieden haben, halten sich die Parteien an das derzeit gültige Recht. Und das besagt: Frühestens 32 Monate nach dem ersten Zusammentreten des Bundestages dürfen die Kandidaten aufgestellt werden. Das ist am 18. Juni 2005. MLO