Schutz gegen laute Flieger

Das Bundeskabinett verabschiedet das umkämpfte Fluglärmgesetz. Noch ist aber unklar, ob es tatsächlich wie geplant vor den Neuwahlen durch den Bundestag geht

BERLIN taz/dpa ■ Im Umkreis von Verkehrs- und Militärflughäfen soll der Lärmschutz für die Anwohner verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nach jahrelangen zähen Verhandlungen gestern vom Kabinett verabschiedet wurde. Umweltminister Jürgen Trittin und Verkehrsminister Manfred Stolpe zeigten sich gestern zwar „fest entschlossen“, das Gesetz, das nicht vom Bundesrat genehmigt werden muss, noch vor den Neuwahlen durch den Bundestag zu bringen. Wegen des knappen Zeitplans dürfte das aber schwer werden.

Jeder dritte Deutsche fühle sich durch Fluglärm belästigt, erklärte das Ministerium. Vor allem die Anwohner von Flughäfen wären daher wahrscheinlich dankbar, wenn das Gesetz tatsächlich wie geplant noch in diesem Jahr in Kraft treten würde. Bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte müssen die Flughafenbetreiber ihnen nämlich Schutzmaßnahmen wie Fenster- Doppelverglasungen bezahlen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte das Gesetz. Es trage nicht zur realen Lärmminderung bei, sondern sei ein reines Entschädigungsgesetz für lärmgeplagte Menschen.

Laut Stolpe bringt die Neuregelung für die Luftverkehrswirtschaft Mehrbelastungen über zehn Jahre von etwa 600 Millionen Euro. Dies sei nicht dramatisch. Pro Flugticket dürfte dies zu Mehrkosten von 1 bis 2 Euro führen. Die neuen Lärmpegel werden künftig auch für die Planfeststellung von Flugplätzen verbindlich sein. Damit hätten alle „frühzeitig Klarheit über den bei Ausbauvorhaben erforderlichen Schallschutz“, betonte das Umweltministerium. „Hiervon wird eine relevante Beschleunigung der Verfahren erwartet.“ Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte mit Blick auf anhängige Verfahren etwa in Leipzig, damit seien Ausweitungen von Flughäfen nicht mehr von Richterrecht abhängig.

Derzeit besteht ein Anspruch auf baulichen Schallschutz für Wohnungen in der engeren Schutzzone I um den Verkehrsflughafen herum erst, wenn der Lärm über 75 Dezibel liegt. Bei bestehenden Flugplätzen soll diese Schwelle auf einen Durchschnittswert von 65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht sinken. Der BUND hält dagegen maximale Lärmwerte von 55 Dezibel am Tage und 45 Dezibel in der Nacht für erforderlich.