CONTI
: Aktionär stellte zulässige Fragen

Im Streit um die Rolle von Conti- Aufsichtsratschef Rolf Koerfer hat das Landgericht Hannover der Klage eines Aktionärs stattgegeben. Das Gericht entschied gestern, dass die Continental AG bei ihrer Hauptversammlung im April Fragen nach Koerfers Verbindungen zum Großaktionär Schaeffler nicht ausreichend beantwortet habe. Die Fragen zur Einhaltung des „Corporate Governance Kodex“ zur guten Unternehmensführung seien zulässig gewesen. Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die sonstigen Beschlüsse der Hauptversammlung.  (dpa)