Sexualisierte Gewalt an Kindern: Notwendige Verbrechenserforschung
Die Finanzierung der Forschung zu sexualisierter Gewalt läuft aus. Neben der Umsetzung der Ergebnisse sollte auch die Forschung fortgesetzt werden.
Seit 2011 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit 32 Millionen Euro. Damit soll Ende 2024 Schluss sein. Wissenschaftler*innen warnen: Die Forschung darf nicht wegbrechen, denn sexualisierte Gewalt an jungen Menschen nimmt nicht ab.
Verantwortliche wollen ein zukünftiges Forschungszentrum gründen. Hierdurch kann die Prävalenzforschung, die Zahlen zum Vorkommen liefert, gestärkt werden. Dazu braucht es eine gesicherte, nachhaltige, interdisziplinäre Forschungslandschaft. Verlässliche Förderstrukturen und eine konstante ministerielle Zuständigkeit und Anbindung an mehrere Förderlinien sind essenziell, um Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Familien, sozialen Netzwerken und pädagogischen Kontexten weiterzuentwickeln.
Viel muss für den nachhaltigen Kinderschutz in einer gerechten Gesellschaft getan werden. Neben juristischen und forensischen Fragen besteht Forschungsbedarf zur Verbesserung der Hilfestrukturen durch digitale Medien, zur Aufbereitung empirischen, präventionsrelevanten Wissens für Fortbildungen und digitale Lernplattformen zur Entwicklung von Schutzkonzepten.
Das BMBF antwortete auf eine kleine Anfrage zur Zukunft der Förderlinie, dass es „inzwischen umfangreiches, wissenschaftlich fundiertes Wissen“ für einen besseren Schutz von Kindern gebe. „Jetzt kommt es darauf an, das vorhandene Wissen der Forschung und erprobte Modelle in der Praxis anzuwenden und nachhaltig in den Strukturen zu verankern.“ Hier wird Forschung gegen Praxis ausgespielt. Ein paar Jahre Anschubfinanzierung sind nicht ausreichend.
Die Verantwortlichen unterschätzen das Dauerproblem sexualisierter Gewalt. Die politische Verantwortung ist es, Förderstrukturen auf Bundes- und Länderebene zu garantieren.