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Frachterbergungverzögert sich

Bei den Arbeiten zur Bergung des im Oktober gesunkenen Frachters „Verity“ ist es zu Verzögerungen gekommen. Die Ketten, mit denen das vordere Schiffsteil vom Meeresgrund gezogen werden sollte, fielen wieder ins Wasser. Nun müssen Taucher die Ketten erneut vom Meeresgrund holen und anbringen, was eine erhebliche Verzögerung bedeutet, denn die Arbeiten an der Unglücksstelle sind wetter- und tideabhängig. „Die Zeit, in der wir arbeiten können, ist kurz“, erklärte der Bergungsleiter. Ursprünglich sollte am Dienstag das letzte große Teil des Wracks geborgen werden, nach dem Zwischenfall ist nun unklar, ob das noch klappt. Am Freitag war bereits das Heckteil, also das Hinterteil, geborgen worden. (dpa)

Niedersachsens Verfassung soll Queers schützen

Der Vorstand des Landesverbandes Sexuelle Gesundheit Niedersachsen (vormals Aidshilfe), Christian Wichers, hat sich für die Aufnahme der geschlechtlichen und sexuellen Identität in den Gleichheitsartikel des Grundgesetzes sowie der niedersächsischen Verfassung ausgesprochen. „Hass und Hetze gegen queere Menschen finden täglich statt, auch in Niedersachsen“, sagte der Mediziner am Dienstag in Hannover. Anlass der Forderung ist der Welttag der sexuellen Gesundheit am 4. September. Sexuelle Gesundheit beginne beim Schutz sexueller Vielfalt, betonte Wichers. Indes beobachte er „einen scharfen Rechtsruck in Deutschland, der ein Klima der Angst schürt und unsere Zielgruppen einschüchtert“. (epd)

Bund darf Cuxhavener Hafen fördern

Deutschland darf den Ausbau des Cuxhavener Hafens mit 200 Millionen Euro fördern. Die EU-Kommission habe das Vorhaben unter anderem genehmigt, weil es dazu beitrage, dass die Bundesrepublik klimafreundlicher werde, so die Behörde. Mit dem Projekt werde etwa der Umschlag von Schwerlastgütern, insbesondere von Windparkkomponenten, verbessert. Damit ein Staat etwa heimischen Unternehmen mit Geldspritzen keinen unverhältnismäßigen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, gelten in der EU strenge Regeln für Subventionen. (dpa)

EX-VW-Chef Winterkorn vor Gericht

Der frühere VW-Vorstandschef Martin Winterkorn wusste nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Braunschweig deutlich früher über Abgasmanipulationen Bescheid, als er bisher angegeben hat. Spätestens seit Mai 2014 war der Angeklagte über den Einsatz einer illegalen Software in den USA informiert, hieß es bei der Verlesung der ersten Anklageschrift am Dienstag im Landgericht Braunschweig. Nach Mai 2014 habe Winterkorn es „pflichtwidrig unterlassen“, den Verkauf ­betroffener Autos zu stoppen und zugelassen, dass diese in den USA mit unrichtigen Angaben weiter vermarktet worden seien. „Dieselgate“ war im September 2015 durch Nachforschungen von US-Umweltbehörden und Wissenschaftlern aufgeflogen. Kurz vor dem Prozess­auftakt hatte die Verteidigung Winterkorns sämtliche Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurückgewiesen. (dpa)