Beschwerde von Datenschützern gegen KI-Training von X

Welche Informationen darf eine KI verwenden? X nutzte offenbarungefragt Daten von Nut­ze­r:in­nen

Die europäische Datenschutzorganisation Noyb („None of your business“) hat in neun europäischen Ländern Beschwerde gegen X eingelegt. Der Onlinedienst von Tech-Milliardär Elon Musk verwende ohne Einwilligung der Nut­ze­r*in­nen personenbezogene Daten zum Trainieren seines Programms für künstliche Intelligenz (KI). X habe seine Nutzerinnen und Nutzer „nicht einmal im Voraus informiert“, erklärte Noyb am Montag.

X habe offenbar im Mai begonnen, die Daten von 60 Millionen europäischen Nut­ze­r:in­nen in seinen KI-Chatbot Grok einzuspeisen, erklärte die Organisation. Die in der EU zuständige irische Datenschutzbehörde leitete deswegen gerichtliche Schritte ein und teilte am Donnerstag mit, X werde die Datenverarbeitung vorerst aussetzen. Die Behörde kündigte außerdem an, sie werde prüfen, inwieweit die Datenverarbeitung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspreche.

Noyb erklärte am Montag, die „notorisch unternehmensfreundliche“ irische Datenschutzbehörde habe offenbar eher die mangelnde Kooperation von X kritisiert. Die Datenschutzbehörde habe aber die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung selbst nicht infrage gestellt. Zudem sei unklar, was mit den Daten passiert sei, die bereits eingespeist worden seien. Die Organisation habe daher Beschwerden bei den Datenschutzbehörden von neun ­Ländern eingereicht. Noyb wolle sicherstellen, dass X das EU-Recht „vollständig einhält und die Nutzer zumindest um ihre Einwilligung fragt“, erklärte der Vorsitzende Max Schrems. Die DSGVO biete hier eine einfache Lösung: „Unternehmen, die direkt mit den Nutzern ­interagieren, müssen ihnen einfach eine Ja-/Nein-Frage stellen, bevor sie ihre Daten verwenden. Sie tun dies regelmäßig für viele andere Dinge, also wäre es definitiv auch für das KI-Training möglich.“ Noyb legte die Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und Spanien ein.

Die Europäische Union setzt sich derweil für schärfere Regeln im Umgang mit KI ein. Ende Mai verabschiedete die EU ein KI-Gesetz, das in Zukunft Videoüberwachung oder die Auswertung von Finanzdaten regelt. Das Gesetz greift aber erst ab 2026, bis dahin setzt die EU auf freiwillige Absprachen mit Unternehmen. (afp, taz)