südwester: Falsches Gericht
Richtig, aber ungerecht wirkt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Dort hatte laut HNA ein 54-Jähriger gegen die Infektionsschutzmaßnahmen von 2020 geklagt. Zum Einen sei, so seine irrige Vermutung, sein Menschenrecht auf Zimmerbuchung im Harz dadurch verletzt gewesen. Andererseits glaubte er, seinen 50. Geburtstag an Ostern 2020 nicht, wie gewünscht, mit 50 Gästen feiern zu können – wegen der Corona-Regeln. Ein Irrtum, den das Gericht aufklärte: Damals waren doch die Kontaktbeschränkungen schon aufgehoben! Also auch da: Klage abgewiesen. Ach!, und dabei haben dem Mann die Infektionsschutzregeln doch wahrscheinlich massiv geschadet: Wenn da überhaupt etwas war, dann haben sie ihm das letzte bisschen Verstand geraubt. Bloß: Das Verwaltungsgericht ist für Eigentumsdelikte nun mal nicht zuständig. Und ganz sicher nicht im Bagatellbereich.
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