Parkhäuser: Einfahrt frei

Der Bundesverband der Park- und Garagenhäuser e. V. spricht sich für eine Öffnung aller Parkhäuser und Tiefgaragen für Erdgasfahrzeuge aus. Geschäftsführer Gerhard Trost-Heutmekers: „Es gibt weder eine rechtliche und schon gar keine faktische Grundlage mehr, Erdgasfahrzeuge weiterhin von der Nutzung der Parkhäuser und Tiefgaragen auszuschließen.“ Die letztendliche Entscheidung über die Freigabe und die Änderung der bisherigen Beschilderung liegt im Rahmen des „Hausrechts“ bei dem einzelnen Garagenbetreiber. Der Grund, warum viele Tiefgaragen- und Parkhaus-Betreiber dem potenziellen Neuzugang in ihrer Garage nicht trauen, ist meist die Angst vor Explosionen oder giftigen Gasen. Doch Erdgas ist leichter als Luft und verflüchtigt sich somit sofort in der Atmosphäre. Zudem ist es erst bei einer zusätzlichen Zündquelle von mindestens 540 Grad Celsius brennbar. Bereits seit den Neunzigerjahren stehen daher laut „Deutscher Garagenverordnung“ Gasfahrzeugen die Tore zu Parkhäusern und Tiefgaragen offen – mit Einschränkungen in einigen wenigen Fällen wie in Bremen oder im Saarland. Diese gelten jedoch nur für Fahrzeuge, die mit „Druckgasen schwerer als Luft“ betankt sind, und dies trifft auf Erdgas nicht zu.