IN ALLER KÜRZE

Ugurcu wieder drin

Sehr wahrscheinlich rechtswidrig war der Ausschluss des Bremerhavener CDU-Stadtverordneten Denis Ugurcu aus seiner Fraktion. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag im Eilverfahren beschlossen. Zugleich hat es die Fraktion verpflichtet, die Strafmaßnahme auszusetzen, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt. Damit darf der 31-jährige also wieder an Sitzungen der Fraktion teilnehmen, muss korrekt zu ihnen eingeladen werden und ist auch an der internen Kommunikation zu beteiligen. Am 19. März war Ugurcu ausgeschlossen worden, weil er Vorgänge von einer Klausurtagung an die Presse gemeldet hatte (taz berichtete) – ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Das Gericht bestätigte zwar, dass der als wichtiger Grund für eine Sanktion gelten kann. Allerdings seien auch innerfraktionelle Verfahren „rechtsstaatlichen Prinzipien“ verpflichtet, „insbesondere dem Verhältnißmäßigkeitsgrundsatz. Das bedeute, dass der Ausschluss stets „das letzte Mittel sein“ müsse. Er dürfe „erst dann beschlossen werden, wenn alle milderen Maßnahmen versagt haben“, so das Gericht.  (taz)