Urteil gegen Tiktok

Tiktok muss sich auch künftig der verschärften EU-Regulierung für große Onlineplattformen unterwerfen. Der Gerichtshof der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage der chinesischen Kurzvideo-App gegen eine Einstufung als „Torwächter“ ab.

Unter diesem Begriff fasst die EU Internetfirmen ab einer bestimmten Größe zusammen, die dann im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) bestimmte Auflagen erfüllen müssen. Sie werden unter anderem dazu verpflichtet, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen und verstärkt gegen Hass und Hetze im Internet vorzugehen. Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Tiktok kann gegen das Urteil noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. (dpa, rtr)