HARTZ-IV-SÄTZE FÜR KINDER
: Karlsruhe prüft Gesetzmäßigkeit

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Hartz-IV-Sätze für Kinder mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In einer Anhörung am 20. Oktober verhandelt der Erste Senat über mehrere Verfahren, die den Richtern vom Bundessozialgericht und vom Hessischen Landessozialgericht vorgelegt worden sind. Geklagt haben mehrere Familien, deren Kinder mit den Anfang 2005 von Hartz IV festgesetzten Leistungen von 207 Euro im Monat auskommen mussten – wovon zudem das Kindergeld abgezogen wurde. (dpa)