Verfassungsbeschwerde von Ökostrom-Herstellern angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von 22 Ökostrom-Herstellern angenommen. Sie wehren sich gegen die von der Bundesregierung beschlossene Gewinnabschöpfung während der Energiepreiskrise. Die mündliche Verhandlung ist für den 24. September angesetzt, teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit.

Von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 mussten Wind-, Solar- und Biomassebetreiber nach einem komplexen Schlüssel einen Teil ihrer Erlöse abführen. Damit finanzierte die Bundesregierung einen Teil der Preisbremse, mit der sie die stark gestiegenen Energiekosten für Ver­brau­che­r:in­nen abdämpfen wollte. Aus Sicht der Betreiber waren die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Sie treffe keine besondere Verantwortung für die Entlastung der Stromverbraucher:innen, argumentieren die Ökostrom-Erzeuger laut Bundesverfassungsgericht. Aus Sicht der Anlagenbetreiber ist das eine Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden muss. (akr)