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Am Montag tritt die zweite Stufe des Cannabis-Gesetzes in Kraft. Die Droge darf jetzt in speziellen Vereinen angebaut und in begrenzten Mengen an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist aber nicht erlaubt. Der Cannabis-Verkauf ist ebenfalls verboten. Beim Freilandanbau müssen die Pflanzen zu Wochen­beginn wegen Schauern und Gewittern örtlich nicht gegossen werden. Die Temperaturen steigen auf maximal 23 Grad.