URTEIL ZU HASSPREDIGER
: Auslieferung in die USA erlaubt

STRASSBURG | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat keine Einwände gegen die Auslieferung des islamischen Hasspredigers Abu Hamza von Großbritannien an die USA. Allerdings sollten die Behörden mit der Überstellung drei Monate warten, bis die Berufungsfrist für dieses Urteil abgelaufen sei, hieß es in dem Urteil des EGMR von Dienstag. Den Islamisten drohe in den USA nicht die Todesstrafe und ihnen würde auch nicht der Zugang zu Rechtsmitteln verweigert, hatte das Gericht vorher erklärt. (dpa)