Klage gegen VW-Abgeordnete

Niedersachsens Landtagspräsident will zwei SPD-Parlamentarier zwingen, ihre VW-Nebeneinkünfte an die Landeskasse abzuführen. Nun soll das Gericht entscheiden

HANNOVER taz ■ Der niedersächsische Landtag wird heute Klage gegen die SPD-Abgeordneten Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen einreichen. Jahrelang haben sie neben ihren Diäten auch weiter ein Gehalt von Volkswagen bezogen. Landtagspräsident Jürgen Gansäuer will durch die Leistungsklage beim Verwaltungsgericht Braunschweig durchsetzen, dass die beiden Parlamentarier Nebeneinkünfte von insgesamt 766.000 Euro an die niedersächsische Landeskasse abführen müssen.

Der Parlamentspräsident hatte die SPD-Abgeordneten vor vier Wochen zunächst schriftlich zur Abführung der Gelder aufgefordert, die sie wegen der großzügigen Gehaltsfortzahlungen des VW-Konzerns in den Jahren 1995 bis 2004 erhalten hatten. Viereck und Wendhausen hatten die Aufforderung vergangene Woche zurückgewiesen. Nach dem niedersächsischen Abgeordneten-Gesetz dürfen Parlamentarier Gehalt für ein Arbeits- oder – juristisch gesprochen – Dienstverhältnis nur beziehen, wenn sie dafür eine entsprechende nicht mit ihren Mandat zusammenhängende Leistung erbracht haben. Wer eine unerlaubte Zuwendung entgegennimmt, hat sie an das Land zuführen. Ähnliche strenge Regelungen finden sich lediglich in den Abgeordnetengesetzen des Saarlandes und von Nordrhein-Westfalen.

Auch in Niedersachsen haben bislang noch nie Parlamentarier unrechtmäßig bezogenes Gehalt an das Land weitergeben müssen. Peter Rabe, Anwalt der beiden SPD-ler, erwartet einen langwierigen Rechtsstreit. Er hat nach eigenen Angaben gleich 20 juristisch strittige Punkte gefunden. So sieht er die Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verletzt, weil die Vorschrift nur bei abhängig Beschäftigten und nicht bei Selbstständigen greift und dem Landtagspräsident bei der Höhe der Zahlungsforderung keinen Ermessensspielraum lässt. JÜRGEN VOGES