Bodycams nun auch ganz privat

Schleswig-Holstein will mit dem Einsatz auch in Wohnungen deeskalieren. Bis auf die FDP stimmen alle zu

Po­li­zis­t:in­nen dürfen zukünftig Bodycams auch bei Einsätzen in privaten Räumlichkeiten einsetzen. Der schleswig-holsteinische Landtag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. „Häusliche Gewalt ist der Hauptgrund für unsere Gesetzesinitiative“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Mittwoch im Kieler Landtag. Die Kameras könnten bei derartigen Einsätzen deeskalierend wirken.

Der Bodycam-Einsatz in Wohnungen dürfe, außer bei Gefahr im Verzug, nur von einsatzleitenden Po­li­zis­t:in­nen vor Ort angeordnet werden, so Sütterlin-Waack. Ebenso sollen die erhobenen Daten nur weiterverarbeitet werden, wenn ein:e Rich­te­r:in festgestellt hat, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden. Weiterhin würden keine Aufnahmen gemacht, solange die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Auch in Räumen, die sogenannte Berufsgeheimnisträger für ihre Arbeit nutzen, ist der Bodycam-Einsatz weiterhin nicht erlaubt.

Zudem sollen schon die zwei Minuten vor Start der Kamera gespeichert werden, wodurch erkennbar sein soll, wieso die Po­li­zis­t:in die Aufnahme gestartet hat. Wird die Kamera nicht ausgelöst, werde diese Voraufnahme fortlaufend gelöscht, sodass immer nur die letzten zwei Minuten im Speicher vorhanden seien.

„Bodycams sind kein Wundermittel, aber wir sind zuversichtlich, dass sie unter Berücksichtigung all dessen, was unsere Bürgerpolizei ausmacht, ein wichtiger Baustein sein können“, erklärte Niclas Dürbrook von der SPD-Fraktion, die ebenfalls dem Gesetz zugestimmt hat.

Der SSW-Fraktionsvorsitzende Lars Harms berichtete, dass Menschen, wenn sie gefilmt werden, nach Darstellung der Polizeigewerkschaften ihr Verhalten noch einmal überdenken. Dies allein sei den Einsatz der Kameras wert.

Die FDP-Fraktion stimmte als einzige dem Gesetz nicht zu und enthielt sich. (dpa)