Razzia war rechtswidrig

FREIBURG taz ■ Atomwaffengegner Hermann Theisen hat erneut einen Sieg errungen. Das Landgericht Heidelberg erklärte eine Razzia Ende April nach Theisens Freispruch sowie die Beschlagnahme von 1.800 Flugblättern für rechtswidrig, teilte die „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen abschaffen“ mit. Die Flyer richteten sich an Bundeswehrsoldaten des Fliegerhorsts Büchel, auf dem bis zu 22 US-Atomsprengköpfe lagern. Die Soldaten sollten sich der nuklearen Teilhabe verweigern, weil Atomwaffen völkerrechtswidrig sind. Das Gericht entschied, dass sich der Text „noch im Bereich der freien Meinungsäußerung bewegt“. CHR