Teillegalisierung
: In Freibädern ist kiffen verboten

In den Berliner Freibädern bleibt kiffen trotz der Freigabe des Cannabis-Konsums unter Auflagen weiterhin verboten. Da es sich bei den Bädern um Sportstätten handele und laut neuem Gesetz das Kiffen auf und in Sportstätten weiterhin verboten sei, „wird es auch künftig nicht möglich zu sein, in den Bädern zu kiffen“, erklärte eine Sprecherin. Zudem seien in den Bädern Menschen unter 18 Jahren unterwegs und es gebe Kinderspielplätze, zwei weitere Ausschlusskriterien für den Cannabiskonsum. Laut Hausordnung dürfe außerdem nicht unter Rauscheinfluss gebadet werden. Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt. (dpa)