Wer Erziehungsgeld bekommt

Das Erziehungsgeld, das für ein Kind maximal zwei Jahre lang gezahlt wird, ist einkommensabhängig. Im ersten halben Jahr nach der Geburt eines Kindes erhalten Paare, die zusammen unter der Einkommensgrenze von 30.000 Euro netto liegen, 300 Euro pro Monat Unterstützung. Alleinerziehende dürfen maximal 23.000 Euro haben. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.140 Euro. Ab dem siebten Lebensmonat des Kindes sinkt die Obergrenze auf 16.500 Euro, bei Alleinerziehenden auf 13.500, jeweils zuzüglich der Zuschläge für weitere Kinder. Wer sich von vornherein festlegt, Erziehungsgeld nur für ein Jahr zu beantragen, erhält monatlich 450 Euro statt 300 Euro. Überschreitet man die Einkommensgrenze, wird das Erziehungsgeld zunächst reduziert. Paaren aber, die mehr als 22.086 Euro haben – zuzüglich des Freibetrages für ein 2. Kind, im Fall Frommann also 25.226 Euro –, gewährt der Staat eigentlich keinen Cent mehr. EE