das wichtigste CSU hätte Mehmet gerne

Bayerns Innenminister Beckstein kritisiert Freilassung des Täters. Anwalt: Politiker gefährdet Resozialisierung

MÜNCHEN dpa ■ Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat die vorläufige Freilassung des als Serienstraftäter bekannt gewordenen „Mehmet“ scharf kritisiert. Diese Entscheidung des Münchner Jugendgerichts sei angesichts der „notorischen Brutalität und kriminellen Energie“ des 20-Jährigen nicht nachvollziehbar, sagte Beckstein gestern. Nach Übergriffen und Todesdrohungen gegen seine Eltern war „Mehmet“ am Donnerstag zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

Das Gericht will aber erst bis Dezember entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder „Mehmet“ doch ins Gefängnis muss. Solange ist der seit „Mehmets“ Festnahme bestehende Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Ein solches Vorgehen, bei dem junge Straftäter sich ihre Bewährung gewissermaßen verdienen können, ist nur nach dem Jugendrecht möglich. „Dies ist bei einem uneinsichtigen heranwachsenden Gewalt- und Serientäter ein völlig falsches Signal“, sagte Beckstein. Der Politiker bekräftigte seine Absicht, „Mehmet“ erneut aus Deutschland ausweisen zu lassen.

„Mehmets“ Anwalt Alexander Eberth warf Beckstein vor, dieser mache aus seinem Mandanten „eine Kultfigur“. Es sei „pädagogisch so was von daneben“, dass der CSU-Politiker alles, was „Mehmet“ tue, immer gleich mit markigen Worten kommentiere. Dies erschwere eine Resozialisierung des 20-Jährigen, der in München geboren wurde und aufwuchs, aber türkischer Staatsbürger ist. Das Gericht habe die Entscheidung über Haft oder Bewährung zurückgestellt, um „Mehmet“ die Suche nach einer eigenen Wohnung und nach Arbeit zu ermöglichen und so seine Integration zu fördern.