Zahl des Tages
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Endlich kümmert sich jemand um die Drückerkolonnen-Methoden bei der Deutschen Bahn: Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen aus Thüringen haben Klage eingereicht, weil die Kündigungsregelung für Bahncards aus ihrer Sicht unzulässig ist. Nach Auffassung der Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen verstößt das Unternehmen gegen ein Gesetz, das es erleichtern soll, aus lange laufenden Verträgen zu kommen. Dabei geht es um Probe-Bahncards für Rabatte von 25 oder 50 Prozent, die automatisch in einjährige Verträge übergehen. Sie müssen nach Auffassung der Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen binnen vier Wochen kündbar sein und nicht erst zum Ende der einjährigen Laufzeit.

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