Krankenhausgesetz

Die Novelle des Hamburger Krankenhausgesetzes sieht weitere Neuregelungen vor. So werden die Kliniken verpflichtet, Beschwerdestellen für die Patienten einzurichten. Zuvor hatten sich bereits viele Hamburger Krankenhäuser auf freiwilliger Basis in der „Hamburger Erklärung zum patientenorientierten Umgang mit Beschwerden“ verpflichtet, einen hohen Standard einzuhalten. Jetzt werden die Rechte der Patienten in allen Krankenhäusern gestärkt. Außerdem wird gesetzlich das Recht auf eine kindgerechte Krankenhausversorgung verbrieft. Im Falle eines Klinikaufenthaltes soll die Mitaufnahme eines Elternteiles grundsätzlich ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen Kliniken die pädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen fördern, sofern ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig ist. EE