Heuchlerische Begründung

betr.: „Krankenschwestern sollen bluten“, taz vom 2. 6. 05

Subvention ist Subvention und produziert nur Übervorteilungen und Ungerechtigkeiten und damit Marktverzerrungen – auch, was den Arbeitsmarkt betrifft. Dass Nachtarbeit anstrengend ist, steht außer Frage. Den Nutzen davon haben die Arbeitgeber und haben „entsprechenden“ Lohn anzubieten.

Der angemessene Nachtzuschlag ist dem Nutznießer (also ausschließlich dem Arbeitgeber) auf die Rechnung zu setzen und nicht als Almosen von der Gesellschaft (also den anderen Lohnsteuerzahlern) zu erbetteln. Letzteres wird irgendwann so oder so beendet. Daraufhin sollte sich die zitierte Krankenschwester die (für sie) zweckmäßigsten Argumentwaffen wetzen. Der Arbeitgeber hat dann endlich die angemessenen (höheren) Kosten zu zahlen und nicht auf die anderen „kleinen“ Lohnsteuerzahler abzuwälzen und zu verteilen.

KLAUS BUGGISCH, Karlsruhe

Ich bin überrascht, dass sich die Union in ihrem Übermut bereits vor ihrer Wahl traut, offen auszusprechen, was sie zu tun gedenkt. Und das ist ja nun nichts anderes als „SPD hoch vier“, denn wer sonst käme beim Nachdenken darüber, wen man denn nun zuerst schröpfen könnte, als Erstes auf die, die ohnehin unterbezahlt sind? Wenn sich der Herr Ministerpräsident damit nicht mal wieder selbst ein Bein gestellt hat … Ich stelle mir nur gerade vor, wie der Wirtschafts- und Finanzminister Edmund Stoiber irgendwann ins Krankenhaus eingeliefert wird und sich die behandelnde Krankenschwester denkt: „Es tut mir schrecklich leid, Herr Minister, aber dadurch, dass Sie mein Gehalt weiter gekürzt haben, kann ich mir nicht mehr genügend zu essen leisten. Daher fehlt mir leider die Kraft, Sie zu behandeln, kümmern Sie sich selbst um sich.“

CHRISTIAN BARON, Kaiserslautern

betr.: „Stoiber schlägt zu“ (Die Union plant, bei Wahlgewinn die Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu streichen. Begründung: Die Vergünstigungen gibt es seit 1940 und sie dienten Hitlers Rüstung. Das sei vorbei und die Zuschläge werden gekippt), taz vom 2. 6. 05

Dass der C(S)U-Mann Stoiber solche Vorschläge bringt, ist ja wieder klar. Aber die Begründung ist schon heuchlerisch. Wenn ich dem Herrn Stoiber einen Vorschlag für seine Arbeitsliste machen dürfte: Das Rechtsberatungsgesetz ist in seinen Grundzügen seit 1935 gültig und bedarf einer grundlegenden Veränderung, was die Regierung ja schon erkannt hat. Wie wäre es, wenn Herr Stoiber dem ein wenig mehr Unterstützung zukommen ließe?

THOMAS KOLL, Berchtesgaden