Mehr Richter für Hartz-IV-Klagen

SOZIALGERICHTE Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen begegnet der Klagewelle personell

„Über elementare Bedürfnisse muss zügig entschieden werden“ – diesen Wunsch äußerte der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU), als er die Aufstockung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ankündigte. Zum 1. September soll ein weiterer Senat mit drei Richtern an der Zweigstelle Bremen die Arbeit aufnehmen.

Damit soll der Flut von Hartz-IV-Klagen begegnet werden. Allein in Niedersachsen ist die Zahl der zu bearbeitenden Verfahren von rund 25.000 im Jahr 2004 auf rund 40.000 gestiegen. Derzeit beschäftigen sich 16 der insgesamt 49 Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vor allem mit Hartz-IV-Fällen.

Wie lange ein Verfahren durchschnittlich dauert, teilen die Gerichte nicht mit. Doch angesichts der deutlichen Zunahme hat die Präsidentin des Bremischen Sozialgerichts in der Vergangenheit „dringend“ mehr Personal gefordert. Mittlerweile hat man die Stellen dort auf zwölf aufgestockt, in Hamburg sind es 12,8 Richterstellen, die sich erstinstanzlich vor allem mit Hartz-IV-Klagen befassen. Bundesweit erhält rund die Hälfte der Kläger zumindest teilweise Recht.

Kritiker verweisen darauf, dass viele Mitarbeiter der Arbeitsagenturen nur auf Zeit eingestellt würden und darunter die Qualität der Arbeit leide. Zudem sei das Gesetz selbst lückenhaft. Um dem zu begegnen, hat eine Gruppe von Sozialrichtern unter Federführung des niedersächsischen Justizministeriums Änderungsvorschläge erarbeitet. In einem gemeinsamen Papier der Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen fordern sie unter anderem „konkrete Anhaltspunkte“ für die Erstattung von Miet- und Heizkosten.

Bis Herbst will die Justizministerkonferenz einen Abschlussbericht zum Thema vorlegen. Ob solche Konkretisierungen die Klageflut verringern werden, ist jedoch umstritten: Skeptiker glauben, dass die zahllosen Einzelfälle so nicht zu fassen sind. GRÄ