swb droht: Gas weg

Bremerhavener Gasversorger auf Konfrontation. Verbraucherzentrale kritisiert Rechtsbruch

Bremerhaven taz ■ Die swb Bremerhaven, eine Tochtergesellschaft der Bremer swb AG, droht GaskundInnen, die sich weigern, die erhöhten Gaspreise zu zahlen, schriftlich mit der Einstellung der Gasversorgung. Man werde gegebenenfalls von seinem „Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben. Swb-Sprecher Jörn Hoffmann bestätigte der taz, dass die 1.000 Bremerhavener KundInnen, die gegen die Gaspreiserhöhung Widerspruch eingelegt hätten und weiterhin nur den alten Gaspreis zahlten, wie andere säumige KundInnen behandelt würden – einschließlich Mahngebühren ab der zweiten Mahnung.

Sollte die ausstehende Summe einen bestimmten, dreistelligen Schwellenbetrag übersteigen, sagte Hoffmann, „dann würden wir auch sperren“.

De facto, schränkte er jedoch ein, sei das ein „hypothetischer Fall“. Die Fehlbeträge seien so gering, dass der Schwellenwert nicht erreicht werde. Man werde die Drohung daher „nicht umsetzen“, sondern das Urteil zu der Sammelklage abwarten, die knapp 50 Bremer GaskundInnen der Bremer swb vor dem Landgericht eingereicht haben.

Die Bremer Verbraucherzentrale warf der swb Bremerhaven Rechtsbruch vor. Als Monopolist dürfte der Gasversorger bis zu einer gerichtlichen Klärung des Preisstreits „weder die Versorgung einstellen noch damit drohen“. Das sei „gefestigte Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes“. Auch kostenpflichtige Mahnungen seien „keinesfalls zulässig“. Die Bremer swb habe das auch akzeptiert. sim