Tod von 5-Jähriger
: Lange Haftstrafe für 20-Jährigen

Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens hat das Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 20-Jährige habe am 21. Februar dieses Jahres im Bürgerpark Pankow mehrmals auf das Kind einer Bekannten, das ihm an jenem Nachmittag anvertraut war, eingestochen, stand für das Gericht fest. Das Mädchen starb wenig später in einem Krankenhaus. Das Motiv für die Tat ist in der rund dreimonatigen Verhandlung im Dunkeln geblieben. Der Angeklagte hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Jugendstrafe von neun Jahren plädiert und die Unterbringung des 20-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Heranwachsenden eine Intelligenzminderung und kognitive Einschränkungen bescheinigt. (dpa)