SO FUNKTIONIERT EIN BÜRGERBEGEHREN

Unter einem Bürgerbegehren versteht man ein Instrument direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Die Einwohner einer Kommune sammeln Unterschriften für ein bestimmtes politisches Anliegen. In Gemeinden von weniger als 10.000 Einwohnern müssen mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger das Begehren unterzeichnen. In Großstädten von mehr als 500.000 Einwohnern reichen bereits drei Prozent. Anschließend wird das Anliegen dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Lehnt der Rat ab, kommt es zum Bürgerentscheid. Damit dieses Verfahren gültig ist, müssen 20 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen. Im vergangenen Jahr gab es in Nordrhein-Westfalen 47 Bürgerbegehren. Zu einem Bürgerentscheid kam es sieben Mal. TAZ