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Teure Wohnungen für Schwerbehinderte in Ordnung

Jobcenter müssen laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für Schwerbehinderte unter Umständen auch teurere Wohnungen zahlen. Wenn behindertengerechte Wohnungen besonders schwer zu finden seien, müssten sie auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen, befand das Gericht in dem am Montag in Celle veröffentlichten Beschluss. In dem Eilverfahren verpflichtete das Gericht das Jobcenter Bremen, eine Miete zu übernehmen, die mit 1.425,60 Euro über der Grenze von 1.353 Euro liegt. Eine alleinstehende Frau aus Bremen hatte dies beantragt. Sie hat den Angaben zufolge fünf Kinder im Alter von 9 bis 22 Jahren. Der älteste Sohn ist schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen. Nach langer Suche fand die Familie eine barrierefreie Wohnung in passender Größe. Das Landessozialgericht führte in seinem Beschluss aus, die höheren Kosten seien aufgrund der familiären Besonderheiten angemessen. (epd)

Grüne Jugend ist auch gegen Pauschal-Verbot

Die Grüne Jugend Hamburg hat das generelle Verbot pro-palästinensischer Demonstrationen in Hamburg kritisiert. Antisemitismus und Volksverhetzung dürften keinesfalls geduldet und Jüdinnen und Juden in der Hansestadt müssten geschützt werden, betonten die Landessprecher Berkay Gür und Hanna Belgardt am Montag. Dennoch müsse die Versammlungsbehörde in der aktuellen Situation im Einzelfall prüfen und abwägen, ob Demonstrationen stattfinden dürfen oder nicht, sagte Gür. Es gelte, eine Spaltung der Stadtgesellschaft zu verhindern. Die Hamburger Polizei hatte das Verbot pro-palästinensischer Kundgebungen erneut verlängert. Es gilt nun bis einschließlich Mittwoch. Auch die Linksfraktion kritisierte dies. (dpa)

Brüder aus Syrien stehen in Hamburg vor Gericht

Mit der Verlesung der Anklage hat am Montag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg der Prozess gegen zwei Brüder aus Syrien begonnen, die mithilfe des Islamischen Staats (IS) einen Terroranschlag auf eine Kirche in Schweden geplant haben sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 24 und 29 Jahren vor, den Anschlag mit einem Sprengstoffgürtel unter Anleitung einer Kontaktperson des IS vorbereitet zu haben. Die beiden Angeklagten äußerten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen. Die Anklage gegen den 29-Jährigen lautet auf versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Terrorismusfinanzierung. Sein Bruder ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung angeklagt. (dpa)