WAHLEN, ABER WIE?

Grundsätzlich drei Wege gibt es zu Neuwahlen. (1) Das bislang verhandelte Szenario sieht eine Vertrauensabstimmung im Bundestag am 1. Juli vor. Hier müssten mindestens vier rot-grüne Abgeordnete gegen den Kanzler stimmen. Das Verfassungsrecht verlangt hierfür jedoch ein glaubwürdiges Szenario – schwierig. (2) Der Bundestag könnte das Grundgesetz um ein Selbstauflösungs- recht des Bundestags ergänzen – politisch wie juristisch ebenfalls schwierig. (3) Schröder könnte zurücktreten. Einigt sich der Bundestag dann auf keine(n) neue(n) KanzlerIn, können Neuwahlen stattfinden. UWI