Lernmittel in NRW

Seit Januar werden nur noch Kinder von nicht arbeitsfähigen Eltern von der Pflicht zur Beteiligung an Bücherkosten und Schülerfahrten befreit. Arbeitslosengeld-II-Empfänger sollen nach dem Willen des Gesetzgebers selbst in der Lage sein, für Klassenfahrten und Bücher ihrer Kinder aufzukommen.

Die Landesregierung hatte beschlossen, die ehemaligen Sozialhilfe-Empfänger von der Pflicht zur Bezahlung für eine Übergangsfrist zu befreien (Vertrauensschutz). Das führt zu einer Ungleichbehandlung bei den ALG2-Empfängern. Ehemalige Sozialhilfeempfänger, die von Hartz IV profitieren, werden besser gestellt, als diejenigen, die in 2004 Arbeitslosenhilfe bekommen haben. Diese sollten nach Meinung von Arbeitsloseninitiativen die Freistellung trotzdem beantragen, Musterklagen werden vorbereitet. KOK