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Reporter von CSU-Pressesprecher beim Gillamoos behindert

Beim politischen Frühschoppen auf dem Gillamoos-Volksfest soll ein Pressesprecher der CSU die Arbeit von zwei Journalisten von T-Online behindert haben, das berichtet T-Online selbst in einem Artikel auf ihrer Website.

Der Vorfall ereignete sich demnach während einer Aktion der Letzten Generation, die in dem Bierzelt ein Banner ausrollte. Ein Sicherheitsbeamter soll den Presseausweis von einem der Reporter verlangt und als dieser seinen Ausweis vorzeigte, diesen angezweifelt haben. Der zweite Reporter soll von einem Personenschützer der bayerischen Polizei festgehalten worden sein, während dieser den Vorfall filmte.

Im weiteren Verlauf soll ein CSU-Pressesprecher die Journalisten darauf hingewiesen haben, dass das Video nicht veröffentlicht werden dürfe. Er soll dies damit begründet haben, dass das Video die Persönlichkeitsrechte der anwesenden Festbesucher verletze.

T-Online hat die CSU sowie das Landes­kriminalamt Bayern mit den Vorwürfen ­konfrontiert und eine Stellungnahme ­erbeten. (taz)

Ex-RBB-Verwaltungs­direktor scheitert mit Klage gegen Kündigung

Der entlassene RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter ist mit einer Klage gegen seine Kündigung vor Gericht in erster Instanz gescheitert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass der zuletzt im Jahr 2018 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld „sittenwidrig“ und „daher nichtig“ sei. Der RBB habe sich damit im Februar einseitig von dem Vertrag lossagen können.

Dem früheren RBB-Verwaltungsdirektor hätte nach Gerichtsangaben laut Vertrag ein Ruhegeld bereits vor Eintritt in das Rentenalter gezahlt werden sollen, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Gericht bezifferte den Ruhegeld-Anspruch auf zuletzt etwa 20.900 Euro brutto monatlich. Brandstäter hätte noch andere Einkünfte oder Versorgungen beziehen können, ohne dass das anzurechnen gewesen wäre. (dpa)