Energieversorger darf Acker kaufen

URTEIL Landwirte haben kein Vorkaufsrecht auf landwirtschaftliche Flächen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg und gab somit einem regionalen Energieversorger Recht

„Das ist eine bahnbrechende Entscheidung“

Antje Jaspert, Oberlandesgericht

Auch Energieversorger dürfen landwirtschaftliche Flächen kaufen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Oldenburg am Freitag mitgeteilt. Bisher konnte der Erwerb solcher Flächen stets untersagt werden, sobald Landwirte Interesse an der Fläche anmeldeten. So sollte eine „gesunde Verteilung von Grund und Boden“ garantiert werden.

Wenn es aber um andere volkswirtschaftliche Belange wie die Sicherstellung der Energieversorgung gehe, dürfe der Kauf nicht mehr verweigert werden, sagte das Gericht.

Damit wurde einem Gasversorger Recht gegeben, der im Kreis Leer 13 Hektar Land als Ausgleichsfläche für einen neuen Erdgasspeicher kaufen wollte. „Das ist eine bahnbrechende Entscheidung“, sagte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Antje Jaspert. Mit der Entscheidung werde festgelegt, dass andere volkswirtschaftliche Interessen als gleichwertig anzusehen sind wie die Landwirtschaft.

Anstoß für das Verfahren hatte ein großer regionaler Gasversorger gegeben. Er hatte im Gegenzug für den Bau eines Erdgasspeichers im Kreis Leer die Auflage erhalten, Ausgleichsflächen zu schaffen. Als der Gasversorger daraufhin 13 Hektar Land kaufen wollte, verweigerte ihm das die zuständige Behörde, weil zwei Landwirte die Flächen dringend zur Aufstockung ihrer Betriebe benötigten.  (dpa)