Erneuter Vorstoß

Grüne fragen Senat nach Härtefallkommission und haben Rechtsprofessor auf ihrer Seite: Gesetz verpflichte dazu

bremen taz ■ „Wann bekommt Bremen endlich eine Härtefallkommission?“, diese Anfrage haben die Grünen jetzt an den Senat gerichtet. Für ihren erneuten Vorstoß in Sachen Kommission verweisen die Grünen auf einen Kommentar des Gießener Rechtsprofessors Thomas Groß, wonach die Einrichtung einer Härtefallkommission zwingend vorgeschrieben sei. In Bremen gibt es kein solches Gremium, das für ausreisepflichtige Ausländer aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen um weiteren Aufenthalt ersuchen kann. Menschen in diesen Notlagen können sich bisher nur an den Petitionsausschuss wenden. Der aber entscheidet im Sinne großkoalitionärer Politik nicht gegen das Innenressort.

„Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission (...) einzurichten (...)“, heißt es in Paragraf 23 a des seit Januar geltenden Aufenthaltsgesetzes. Was politisch als Kann-Regel gemeint war, wird von Rechtsprofessor Groß juristisch nun so interpretiert: Weil das Gesetz den Begriff „Härtefallkommission“ enthält, „der bereits in der Praxis existierte, um eigenständige Gremien zur Behandlung ausländerrechtlicher Problemfälle zu bezeichnen“, sei anzunehmen, „dass ihre Institutionalisierung auch die Intention des Gesetzgebers war.“ Dass der Petitionsausschuss die Aufgaben der Kommission übernimmt, lehnt der Rechtsfachmann ausdrücklich ab. Die Bremer Grünen plädieren gemeinsam mit der SPD seit langem für eine Härtefallkommission, doch bisher hat die CDU nicht zugestimmt. sgi