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Bundesregierung umgeht Twitter-Beschränkungen mit Screenshots

Die Bundesregierung will Beschränkungen von Twitter mit ungewöhnlichen Maßnahmen umgehen. Die Tweets von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und seinem Regierungssprecher Steffen Hebestreit werden ab sofort in Kopie auf den Regierungsseiten im Internet veröffentlicht, sagte ein Sprecher des Bundeskanzleramt. Die Beiträge würden „als Screenshots auf bundesregierung.de und bundeskanzler.de abgebildet, um Nicht-Twitter-Nutzerinnen und -Nutzern das Mitlesen zu ermöglichen“.

Hintergrund ist die Ankündigung von Twitter-Chef Elon Musk vom Anfang dieses Monats, die Abrufbarkeit des Dienstes bis auf Weiteres einzuschränken. Menschen ohne Twitter-Account können demnach gar keine Tweets mehr lesen, Nutzer mit verifizierten Accounts noch 10.000 Beiträge pro Tag und Nutzer mit nicht verifizierten Accounts nur noch bis zu 1.000 Beiträge täglich.

Es widerspreche den Grundsätzen der Bundesregierung, die offizielle Kommunikation des Bundeskanzlers und des Regierungssprechers allein registrierten Nutzern eines kommerziellen Dienstes bereitzustellen, hieß es aus dem Bundespresseamt. Die Regierung wolle auf Twitter keine Exklusiv­inhalte zur Verfügung stellen.

Da Twitter es nicht mehr erlaubt, dass Tweets automatisch und frei lesbar auf Websites von Dritten einlaufen, müssten nun Screenshots händisch erstellt werden. Zu finden seien die gesammelten Bildschirmfotos der Meldungen in einem Ausklappmenü auf den Seiten www.bundeskanzler.de und www.bundesregierung.de. (afp)

Bundesjustizministerium will Mittel für HateAid streichen

Das Bundesjustizministerium will seine Förderung für die Organisation HateAid in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr 2024 einstellen. Die Sparmaßnahme träfe das Herzstück der Arbeit, erklärte Josephine Ballon von HateAid.

Neben Aufklärungskampagnen und Musterklagen wie aktuell beispielsweise gegen Twitter macht die Betroffenenberatung rund ein Viertel der Arbeit bei HateAid aus. Bei einer Streichung der Mittel durch das Justizministerium könne das Beratungsangebot in der bisherigen Form nicht aufrechterhalten werden. (epd)