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Uni Oldenburg forscht zu Coronafolgen

Mit drei Forschungsprojekten wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Oldenburg Langzeitfolgen der Coronapandemie untersuchen, teilte die Uni am Dienstag mit. Die Forschenden könnten auf eigene Daten sowie auf Patientendaten verschiedener Datenbanken zurückgreifen. Zudem solle eine App entwickelt werden, mit der Betroffene an Tests teilnehmen können. Am Ende sollen Modelle entwickelt werden, mit denen sich Langzeitfolgen vorhersagen lassen. In einem zweiten Projekt sollen psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen untersucht werden; im dritten gehe es um die Zusammenhänge zwischen den langfristigen Pandemiefolgen und beruflichen Ungleichheiten. (epd)

Bremer Pflegehelfer unter Mordverdacht

Die Bremer Polizei ermittelt weiterhin gegen einen ehemaligen Pflegehelfer, der 2020 bereits wegen gefährlicher Körperverletzung und der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen vom Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Es gehe in 13 Fällen um Mordverdacht und in 14 weiteren um Misshandlung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft habe nach Ermittlungen bereits Ende 2021 eine Anklageschrift verfasst, in der es um fünf Tatvorwürfe gehe. Das Bremer Landgericht prüfe die Anklage, sagte ein Gerichtssprecher. Falls sie zugelassen werde, könne noch in diesem Jahr ein Verfahren eröffnet werden. Der Hilfspfleger hatte laut Staatsanwaltschaft in bis zu 35 Einrichtungen gearbeitet. Er kam ins Gefängnis, weil er im März 2019 zwei Bewohnerinnen eines diakonischen Pflegeheims ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Notfälle herbeiführen wollte, um sich anschließend im Kollegium als Retter profilieren zu können. (epd)

Flüchtlingsrat beklagt Auflagen

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat Nachbesserungen beim geplanten sogenannten „Spurwechsel“ für Asylsuchende gefordert, die eine Arbeit gefunden haben. Dem neuen Bundesgesetz zufolge können Asylbewerberinnen und Asylbewerbermit einem anerkanntem Berufsabschluss und einer Arbeitsstelle das Asylverfahren abbrechen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen. Dieser Übergang sei für Geflüchtete aber mit so vielen Auflagen und Bedingungen verbunden, dass nur wenige von den neuen Regelungen profitieren könnten, sagte der Flüchtlingsrat am Dienstag. (epd)