… bekommt der Tierschutz eine Chance

In einem Pilotprozess überprüft das Verwaltungsgericht Osnabrück heute die Auflagen für den Bau von Mastställen im Emsland (Az.: 2 A 115/10). Geklagt hat ein Landwirt, der zwei Ställe für insgesamt gut 80.000 Hähnchen bauen will und dafür zusätzliche Nachweise vorlegen muss: Seit 2010 verlangt die Emsländer Kreisverwaltung Keim- und Brandschutzgutachten bei der Planung großer Ställe. Der Landwirt muss nachweisen, dass die Tiere gerettet werden können, wenn ein Feuer ausbrechen sollte. Eine entsprechende Klausel steht seit Jahrzehnten in den Landesbaugesetzen, wurde aber nicht angewandt. Für die erlaubte Keimzahl in der Abluft der Ställe hat der Verband der Deutschen Ingenieure (VDI) eine Obergrenze vorgeschlagen. Der Landkreis hatte mit den zusätzlichen Gutachten auf die wachsende Kritik von Bürgern und Umweltschützern an den riesigen Mastställen reagiert. Das Urteil dürfte sich auf ähnliche Genehmigungsverfahren in andern Landkreisen auswirken.