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Hausbesitzer muss Solaranlage wegen Denkmalschutz abbauen

Ein Hauseigentümer in Goslar muss nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts seine ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage auf einem Gebäudedach in der als Unesco-Weltkulturerbe geschützten Altstadt wieder abbauen. Das Gericht habe damit der Beschwerde der Stadt Goslar gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig stattgegeben, wie es am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte die „denkmalrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung“ der Stadt außer Vollzug gesetzt. Die Anlage überdeckt den Angaben zufolge einen Großteil der straßenabgewandten Seite des Daches, ist nicht an dessen Farbe angepasst und weist keine einheitliche Farbgebung auf. Der Eigentümer hielt dennoch den von der Stadt Goslar angeordneten Abbau für unverhältnismäßig. (epd)

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen LNG-Pipeline

Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung der Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal Brunsbüttel eingereicht. Dass für die Pipeline ein vollständiger und unbefristeter Betrieb mit jährlich bis zu zehn Milliarden Kubikmetern fossilen Erdgases vorgesehen sei, verstoße gegen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, gab die Umwelthilfe am Montag an. (dpa)

Landgericht Osnabrück bestätigt Geldstrafe gegen Viehhändler

Wegen des Transports eines verletzten Rindes hat das Landgericht Osnabrück am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg gegen einen Viehhändler bestätigt. Der 57 Jahre alte Unternehmer aus dem ostwestfälischen Rahden muss demzufolge 35 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Er hatte im August 2018 einen Jungbullen aus Diepenau (Landkreis Nienburg) zu einem inzwischen geschlossenen Schlachthof in Bad Iburg bei Osnabrück transportiert. Die Anlieferung des Rindes auf dem Schlachthof wurde seinerzeit heimlich von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz gefilmt. Der Landkreis Osnabrück schloss den Schlachthof im Herbst 2018. (dpa)