die beschwerde
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Gibt es so etwas wie eine Pyrrhusniederlage? Wenn, dann hat sie Kristina Hänel gerade erlitten. Die Gießener Ärztin, die wegen des damals noch gültigen sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vulga Paragraf 219a verurteilt wurde, ist am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste Gericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, teilte es mit. Weil: 219a gibt es ja nicht mehr. Das Wetter in Karlsruhe: überwiegend sonnig bei 28 Grad Celsius.