Babcock vor Gericht

Der Insolvenzverwalter des Babcock-Borsig-Konzerns erhofft sich vom Gerichtsverfahren 524 Millionen Euro

DÜSSELDORF dpa ■ Das Düsseldorfer Landgericht wird in der kommenden Woche über eine Forderung des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG von 524 Millionen Euro verhandeln. Der Verwalter hat die Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) auf Zahlung dieses Betrages verklagt. Am 24. Juni wird eine Handelskammer über die Zivilklage beraten.

Der insolvente Oberhausener Maschinenbaukonzern begründet sein Vorgehen mit einem Gutachten, wonach es beim Verkauf seiner HDW- Anteile an den US-Finanzinvestor One Equity Partners (OEP) einen Verstoß gegen das Aktiengesetz gegeben habe.

Die größte deutsche Werft hatte die Vorwürfe als juristisch nicht haltbar zurückgewiesen. OEP hatte beim Kauf des 50-Prozent-Anteils im Februar 2002 von Babcock 524 Millionen Euro Schulden übernommen. Das Geld hatte sich Babcock zuvor als Darlehen von der Tochter HDW besorgt. Die vereinbarte Schuldenübernahme wertet das Gutachten nach Darstellung der Kläger als „verbotene Finanzierungsmaßnahme beim Aktienerwerb“. Die Vereinbarung sei somit nichtig.

Deutschlands größter Schiffbauer HDW hatte bereits nach Bekanntwerden der Forderung darauf hingewiesen, mehrere unabhängige Gutachter hätten bestätigt, „das alle maßgeblichen Vereinbarungen und Rechtsakte im Zusammenhang mit der Übernahme der HDW durch OEP in jeder Hinsicht wirksam“ seien.